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Piamed Pflegedienst
Wir sind Wundexperten

Chronische Wunden, Dekubitus oder Diabetisches Fußsyndrom? Unsere Klienten werden von zertifizierten Wundexperten behandelt. mehr…

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Pflegeprüfung

Sie wollen sich ein Bild über unsere Arbeit machen? Hier finden Sie den Qualitätsbericht über Piamed von AOK und MDK Thüringen. mehr erfahren >

Leistungen

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Ambulante Pflege

  • Zur ambulanten Pflege gehören:
  • Beratung nach SGB XI § 37.3
  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaft
  • Urlaubs – und Verhinderungspflege nach SGB XI § 39
  • Zusätzliche Betreuung nach § SGB XI 45a
  • Sonstige Dienstleistungen
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Grundpflege:

  • Ganzkörper/Teilwaschungen
  • Körperpflege
  • Baden
  • Duschen
  • Mobilisation
  • Prophylaxen
  • An- und Auskleiden
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme- auch Ernährungssonden
  • Lagern und Betten
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Krankenbeobachtung
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Behandlungspflege:

  • Ihr Hausarzt verordnet Ihnen die häusliche Behandlungspflege.
  • Ihre Krankenkasse übernimmt die dafür anfallenden Kosten
  • Herrichten und Verabreichen von Medikamenten und Injektionen, Infusionen
  • Wundverbände
  • Blutzuckermessung, Insulininjektionen
  • Blutdruckmessung
  • Kompressionsstrümpfe an – und ausziehen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
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Hauswirtschaft:

  • Reinigen der Wohnung
  • Wechseln und Waschen der Wäsche
  • Zubereitung einer Mahlzeit
  • Beheizen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten ( Arztbesuch, Einkäufe, etc .)

Andere Leistungen auf Anfrage.

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Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):

Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, kann der zu Pflegende in Anspruch nehmen wenn seine Pflegeperson, durch Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist.

  • Tageweise bis 6 Stunden/ am Tag in Anspruch genommen werden
  • Genehmigung erfolgt durch Pflegekasse bei Kombinationsleistung und Pflegegeld
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Sonstige Dienstleistungen:

  • Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden u.a.
  • kleine Besorgungen
  • Kontrollgänge geplant
  • Kontrollanruf

 

  • telefonische Rezeptbestellung bei Ärzten u Apotheke, sowie Abholung
  • telefonische Terminbestellung bei Ärzten u.a. Dienstleistungsunternehmen
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige und Interessierte.
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Entlastungs- und Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI:

Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte der Gesetzgeber bereits ab 01.01.2002 Verbesserungen bei der häuslichen Pflege eingeführt. Der Entlastungs- bzw. Betreuungsbetrag beträgt 125 € monatlich . Diese Leistungen können seit 01.01.2017 auch Personen erhalten, die nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in den Pflegegrad 2 erfüllen, aber Entlastungs – bzw. Betreuungsbedarf haben. Seit 01.01.2017 steht Pflegebedürftigen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz ein Grundbetrag von 125 € für Entlastungs- bzw. Betreuungsleistungen zu.

 

 

Betreuungsleistung beinhaltet:

  • Entlastungsangebote
  • Betreuungsangebote / Freizeitgestaltung wie Spaziergänge, Spiele, Rätsel lösen Beschäftigungen Einkäufe Andere Fahrten, wie beispielsweise zum Friedhof etc. Betreuung, wenn Angehörige kurzfristig verhindert sind.
  • Verschiedene Gruppenangebote
    Diese Leistungen können vom Pflegedienst erbracht werden.
    Wir stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung, die Anträge der Kassen anzufordern bzw. auszufüllen.
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