Leistungen

Ambulante Pflege
- Zur ambulanten Pflege gehören:
- Beratung nach SGB XI § 37.3
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaft
- Urlaubs – und Verhinderungspflege nach SGB XI § 39
- Zusätzliche Betreuung nach § SGB XI 45a
- Sonstige Dienstleistungen

Grundpflege:
- Ganzkörper/Teilwaschungen
- Körperpflege
- Baden
- Duschen
- Mobilisation
- Prophylaxen
- An- und Auskleiden
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme- auch Ernährungssonden
- Lagern und Betten
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Krankenbeobachtung

Behandlungspflege:
- Ihr Hausarzt verordnet Ihnen die häusliche Behandlungspflege.
- Ihre Krankenkasse übernimmt die dafür anfallenden Kosten
- Herrichten und Verabreichen von Medikamenten und Injektionen, Infusionen
- Wundverbände
- Blutzuckermessung, Insulininjektionen
- Blutdruckmessung
- Kompressionsstrümpfe an – und ausziehen
- Anlegen von Kompressionsverbänden

Hauswirtschaft:
- Reinigen der Wohnung
- Wechseln und Waschen der Wäsche
- Zubereitung einer Mahlzeit
- Beheizen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten ( Arztbesuch, Einkäufe, etc .)
Andere Leistungen auf Anfrage.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):
Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, kann der zu Pflegende in Anspruch nehmen wenn seine Pflegeperson, durch Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist.
- Tageweise bis 6 Stunden/ am Tag in Anspruch genommen werden
- Genehmigung erfolgt durch Pflegekasse bei Kombinationsleistung und Pflegegeld

Sonstige Dienstleistungen:
- Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden u.a.
- kleine Besorgungen
- Kontrollgänge geplant
- Kontrollanruf
- telefonische Rezeptbestellung bei Ärzten u Apotheke, sowie Abholung
- telefonische Terminbestellung bei Ärzten u.a. Dienstleistungsunternehmen
- Pflegekurse für pflegende Angehörige und Interessierte.

Entlastungs- und Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI:
Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte der Gesetzgeber bereits ab 01.01.2002 Verbesserungen bei der häuslichen Pflege eingeführt. Der Entlastungs- bzw. Betreuungsbetrag beträgt 125 € monatlich . Diese Leistungen können seit 01.01.2017 auch Personen erhalten, die nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in den Pflegegrad 2 erfüllen, aber Entlastungs – bzw. Betreuungsbedarf haben. Seit 01.01.2017 steht Pflegebedürftigen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz ein Grundbetrag von 125 € für Entlastungs- bzw. Betreuungsleistungen zu.
Betreuungsleistung beinhaltet:
- Entlastungsangebote
- Betreuungsangebote / Freizeitgestaltung wie Spaziergänge, Spiele, Rätsel lösen Beschäftigungen Einkäufe Andere Fahrten, wie beispielsweise zum Friedhof etc. Betreuung, wenn Angehörige kurzfristig verhindert sind.
- Verschiedene Gruppenangebote
Diese Leistungen können vom Pflegedienst erbracht werden.
Wir stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung, die Anträge der Kassen anzufordern bzw. auszufüllen.